Promovieren im Promotionsverband Baden-Württemberg
Die Promotion stellt eine erste eigenständige Forschungsleistung dar, die für Wissenschaft und Forschung von großer Bedeutung ist. Der Doktortitel ist der höchste akademische Grad, der verliehen werden kann. Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, innovativ und anwendungsorientiert zu forschen und promovieren in den Bereichen Verhaltens-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik, Informatik, Elektrotechnik und Ingenieurwesen.
Maßgeblich für die Eröffnung der Verfahren sind die Rahmenpromotionsordnung sowie die Promotionsordnungen der Forschungseinheiten. Diese finden Sie unter unseren Bekanntmachungen.
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Wenn Sie den Antrag auf Annahme stellen möchten, folgen Sie den untenstehenden Schritten und beachten bitte die Checkliste zur Antragstellung.
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Aktuelle Hinweise
Wir bitten Sie zu beachten, dass alle Anträge chronologisch nach ihrem Eingang bearbeitet werden.
Die formale Überprüfung im Vorfeld einer Ausschusssitzung, die erforderlichen Vorbereitungszeiten der Promotionsausschussmitglieder unter Berücksichtigung der Bereitstellungsfristen sowie die unterschiedliche Komplexität der jeweiligen Anträge nimmt Zeit in Anspruch. Dies kann in einigen Fällen bedeuten, dass Anträge, die später eingereicht wurden, dennoch teilweise früher entschieden werden.
Sobald Ihr Antrag behandelt wurde, erhalten Sie weiterführende Informationen. Wir bitten Sie, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, um die Prozesse nicht zu verzögern.
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Schauen Sie gerne auch in unsere FAQ, hier finden sich bereits zahlreiche Antworten auf viele Ihrer Fragen!
Warum im Promotionsverband promovieren?
Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler:innen und Erfinder:innen und als eine der erfolgreichsten Regionen weltweit bekannt für seinen Erfindungsreichtum.
Geniale Ideen, findige Lösungen und innovative Anwendungen basierend auf fundierter Kompetenz machen den Geist des drittgrößten Bundeslandes aus.
Um dies voranzutreiben, spielen insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine große Rolle. Sie sorgen für die professionelle und praxisnahe Ausbildung der Studierenden und Promovierenden. Die Anwendungsorientierung der Forschung wird groß geschrieben, ebenso die konsequente Qualitätssicherung, die sich in einem Qualitätsmanagement niederschlägt. Die Innovationskraft und vielmals auch die Nähe zur Wirtschaft sind weitere Merkmale der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
1.
Betreuungs-vereinbarung abschließen
Sie haben sich für eine Promotion entschieden? Der erste Schritt ist es, eine:n Erstbetreuer:in zu finden, die oder der zu Ihnen und Ihrem Thema passt und Ihr Promotionsvorhaben betreuen kann. Hierfür kommen die Professor:innen infrage, die Mitglied im Promotionszentrum sind. Nehmen Sie Kontakt auf, klären Sie mögliche Fragen und schließen Sie die Betreuungsvereinbarung ab.
2.
Antrag auf Annahme im Promotionsverband stellen
Sie haben eine geeignete Erst- und ggf. auch bereits die Zweitbetreuung gefunden, die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen und möchten sich nun als Doktorandin oder Doktorand registrieren? Hierfür füllen Sie den Antrag auf Annahme aus und reichen ihn zusammen mit der Betreuungsvereinbarung und einschließlich aller erforderlichen Anlagen postalisch und digital (unter dem Betreff „Antrag auf Annahme“) beim
Promotionsverband Baden-Württemberg
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart
info(at)promotionsverband-bw.de
ein. Achten Sie bei der Antragstellung auf die Hinweise in der Checkliste zur Antragstellung.
3.
Immatrikulation an der Hochschule der Erstbetreuung
Sofern der Promotionsausschuss Ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Annahmebescheid. Diesen müssen Sie bei der Immatrikulation an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung vorlegen. Sie sind verpflichtet, sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes [LHG] zu immatrikulieren. Promovierende, die hauptberuflich an der Hochschule der Erstbetreuung tätig sind, d.h. einen Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit haben, können sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz LHG, von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.
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Sind noch Fragen offen?
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Weitere
Informationen zur Antragstellung
Terminhinweis für Promovierende
Wahl zum Vorstand des zentralen Konvents der Doktorandinnen und Doktoranden
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​Der zentrale Konvent bietet allen Promovierenden die Möglichkeit, sich zu vernetzen und vertritt die Interessen und Belange der Promovierenden. Der Vorstand wird von den Promovierenden gewählt und ist stimmberechtigt im Promotionssenat vertreten.
Geänderter Wahltermin!
Wahltermin: 04. November 2024, 10:00 - 11:00 Uhr, digital
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Eine offzielle Einladung inklusive der Zugangsdaten geht Ihnen rechtzeitig zu.
Bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich gerne an das Team der Geschäftsstelle:
E-Mail: info(at)promotionsverband-bw.de
Telefon: 0711-995281-77