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Abschlussfeier

Promovieren im Promotionsverband Baden-Württemberg

 

Die Promotion stellt eine erste eigenständige Forschungsleistung dar, die für Wissenschaft und Forschung von großer Bedeutung ist. Der Doktortitel ist  der höchste akademische Grad, der verliehen werden kann. Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, innovativ und anwendungsorientiert zu forschen und promovieren in den Bereichen Verhaltens-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik, Informatik, Elektrotechnik und Ingenieurwesen.

 

Maßgeblich für die Eröffnung der Verfahren sind die Rahmenpromotionsordnung sowie die Promotionsordnungen der Forschungseinheiten. Diese finden Sie unter unseren Bekanntmachungen.

Wenn Sie den Antrag auf Annahme stellen möchten, folgen Sie den untenstehenden Schritten und beachten bitte die Checkliste zur Antragstellung.

Ab sofort ist die Registrierung im Promotionsverband möglich!

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Promotionsverband sich derzeit im zweiten Gründungsjahr befindet und somit der Aufbau noch nicht vollumfänglich abgeschlossen ist. Ihre Anträge werden zunächst administrativ geprüft, die Entscheidung über die Anträge trifft dann der zuständige Promotionsausschuss der jeweiligen Forschungseinheit. Die Promotionsausschüsse werden im neuen Jahr gewählt. Erst danach werden die Ausschüsse über die gestellten Anträge entscheiden und die Promotionsverfahren im Promotionsverband können formal eröffnet werden. Wenn über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie einen Bescheid auf dem Postweg an Ihre im Antrag angegebene Adresse.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Beginn zu Verzögerungen kommen kann.


Warum im Promotionsverband promovieren?

Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler:innen und Erfinder:innen und als eine der erfolgreichsten Regionen weltweit bekannt für seinen Erfindungsreichtum.

Geniale Ideen, findige Lösungen und innovative Anwendungen basierend auf fundierter Kompetenz machen den Geist des drittgrößten Bundeslandes aus.

Um dies voranzutreiben, spielen insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine große Rolle. Sie sorgen für die professionelle und praxisnahe Ausbildung der Studierenden und Promovierenden. Die Anwendungsorientierung der Forschung wird groß geschrieben, ebenso die konsequente Qualitätssicherung, die sich in einem Qualitätsmanagement niederschlägt. Die Innovationskraft und vielmals auch die Nähe zur Wirtschaft sind weitere Merkmale der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

1.
Betreuungs-vereinbarung abschließen

Sie haben sich für eine Promotion entschieden? Der erste Schritt ist es, eine:n Erstbetreuer:in zu finden, die oder der zu Ihnen und Ihrem Thema passt und Ihr Promotionsvorhaben betreuen kann. Hierfür kommen die Professor:innen infrage, die Mitglied im Promotionszentrum sind. Nehmen Sie Kontakt auf, klären Sie mögliche Fragen und schließen Sie die Betreuungsvereinbarung ab. 

2.
Antrag auf Annahme im Promotionsverband stellen

Sie haben eine geeignete Erst- und ggf. auch bereits die Zweitbetreuung gefunden, die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen und möchten sich nun als Doktorandin oder Doktorand registrieren? Hierfür füllen Sie den Antrag auf Annahme aus und reichen ihn zusammen mit der Betreuungsvereinbarung und einschließlich aller erforderlichen Anlagen postalisch und digital (unter dem Betreff „Antrag auf Annahme“) beim

Promotionsverband Baden-Württemberg
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart

info(at)promotionsverband-bw.de

ein. Achten Sie bei der Antragstellung auf die Hinweise in der Checkliste zur Antragstellung.

3.
Immatrikulation an der Hochschule der Erstbetreuung

Sofern der Promotionsausschuss Ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Annahmebescheid. Diesen müssen Sie bei der Immatrikulation an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung vorlegen. Sie sind verpflichtet, sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes [LHG] zu immatrikulieren. Promovierende, die hauptberuflich an der Hochschule der Erstbetreuung tätig sind, d.h. einen Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit haben, können sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz LHG, von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. 

Sind noch Fragen offen? 

 

Weitere
Informationen zur Antragstellung

Sie haben Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben? Dann benötigen wir zusätzlich die

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Bitte beachten Sie die Hinweise in unseren Antragsformularen und in der Checkliste. Nur vollständige Unterlagen (postalisch und digital eingereicht) mit Originalunterschrift können von den Promotionsausschüssen bearbeitet werden. 

Bei weiteren Fragen

Bitte wenden Sie sich an:

Tanja Richter-Klein

E-Mail: richter-klein(at)promotionsverband-bw.de

Telefon: 0711-995281-78

Anmeldung zu unserem Newsletter!

Um über alle Neuigkeiten rund um die Promotion, anstehende Veranstaltungen und Angebote im Promotionsverband Baden-Württemberg informiert zu bleiben, können Sie sich hier für unseren Newsletter anmelden. 

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