top of page

Promovieren im Promotionsverband Baden-Württemberg

 

Die Promotion stellt eine erste eigenständige Forschungsleistung dar, die für Wissenschaft und Forschung von großer Bedeutung ist. Der Doktortitel ist  der höchste akademische Grad, der verliehen werden kann. Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, innovativ und anwendungsorientiert zu forschen und promovieren in den Bereichen Verhaltens-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik, Informatik, Elektrotechnik und Ingenieurwesen.

 

Maßgeblich für die Eröffnung der Verfahren sind die Rahmenpromotionsordnung sowie die Promotionsordnungen der Forschungseinheiten. Diese finden Sie unter unseren Bekanntmachungen.

​​​


Warum im Promotionsverband promovieren?

Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler:innen und Erfinder:innen und als eine der erfolgreichsten Regionen weltweit bekannt für seinen Erfindungsreichtum.

Geniale Ideen, findige Lösungen und innovative Anwendungen basierend auf fundierter Kompetenz machen den Geist des drittgrößten Bundeslandes aus.

Um dies voranzutreiben, spielen insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine große Rolle. Sie sorgen für die professionelle und praxisnahe Ausbildung der Studierenden und Promovierenden. Die Anwendungsorientierung der Forschung wird groß geschrieben, ebenso die konsequente Qualitätssicherung, die sich in einem Qualitätsmanagement niederschlägt. Die Innovationskraft und vielmals auch die Nähe zur Wirtschaft sind weitere Merkmale der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

1.
Betreuungsvereinbarung abschließen

Sie haben sich für eine Promotion entschieden? Der erste Schritt ist es, eine:n Erstbetreuer:in zu finden, die oder der zu Ihnen und Ihrem Thema passt und Ihr Promotionsvorhaben betreuen kann. Hierfür kommen die Professor:innen infrage, die Mitglied im Promotionszentrum sind. Nehmen Sie Kontakt auf, klären Sie mögliche Fragen und schließen Sie die Betreuungsvereinbarung ab. 

2.
Registrierung bei
PROMAS BW

Sie haben eine geeignete Erst- und ggf. auch bereits die Zweitbetreuung gefunden, die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen und möchten nun Ihr Promotionsvorhaben anmelden?  
Hierfür registrieren Sie sich zunächst im PROMAS BW Portal: 

​


 

 

Nach der erfolgten Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. 

​
 

3.
Antrag auf Annahme
im Promotionsverband stellen

​​

Loggen Sie sich anschließend mit Ihren Zugangsdaten im PROMAS BW â€‹â€‹â€‹Portal ein und wählen die Schaltfläche “Annahme als Doktorand*in beantragen”. Um die Antragstellung auf Annahme abzuschließen, folgen Sie bitte den Hinweisen im Portal. 
 

 

 

Nutzen Sie zur Antragstellung gerne auch die bereitgestellte Kurzanleitung zu PROMAS BW


Bitte beachten Sie, dass zur vollständigen Bearbeitung Ihres Antrags eine beglaubigte Kopie Ihres promotionsberechtigenden Abschlusszeugnisses (i.d.R. Masterzeugnis) postalisch bei
Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg
Hospitalstr. 8
70174 Stuttgart

eingereicht werden muss!
 

4.
Bearbeitung Ihres Antrags

Haben Sie Ihren Antrag im System eingereicht, wird dieser zunächst durch die Sachbearbeitung geprüft und danach an den zuständigen Promotionsausschuss weitergegeben. Dieser entscheidet dann über Ihren Antrag.  


Den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie jederzeit im PROMAS BW Portal einsehen. Sofern wir noch etwas von Ihnen benötigen oder Ihr Bescheid vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung. Hat der Promotionsausschuss Ihren Antrag bewilligt, können Sie Ihren Annahmebescheid direkt im PROMAS BW Portal herunterladen.
​

5.
Immatrikulation an der Hochschule der Erstbetreuung

Sofern der Promotionsausschuss Ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Annahmebescheid. Diesen müssen Sie bei der Immatrikulation an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung vorlegen. Sie sind verpflichtet, sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes [LHG] zu immatrikulieren. Promovierende, die hauptberuflich an der Hochschule der Erstbetreuung tätig sind, d.h. einen Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit haben, können sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz LHG, von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. 

​

Sind noch Fragen offen?​

Weitere
Informationen zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass zur vollständigen Bearbeitung Ihres Antrags eine beglaubigte Kopie Ihres promotionsberechtigenden Abschluss-zeugnisses (i.d.R. Masterzeugnis) postalisch bei

Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg
Hospitalstr. 8
70174 Stuttgart

eingereicht werden muss!

 

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet werden. 

​

Wenn Sie bei der Nutzung von PROMAS BW Unterstützung benötigen, haben wir eine Kurzanleitung für Sie zusammengestellt.

​

​

​

 

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Erstellung Ihres Exposés:​

Einen Leitfaden zur kumulativen Dissertation für FE I und FE III finden Sie in der jeweiligen FE unter der Kategorie Forschung und Profil.

Bei weiteren Fragen

Wenden Sie sich gerne an das Team der Geschäftsstelle:

E-Mail: promadmin(at)promotionsverband-bw.de

 

Telefon:

Ramona Bromm (FE I, III & V): +49 (0)711 995281-70

Uwe Kastner (FE II & IV): +49 (0)711 995281-78

Jasmin Sambira (FE I, III, V): +49 (0)711 995281-66

Anmeldung zu unserem Newsletter!

Um über alle Neuigkeiten rund um die Promotion, anstehende Veranstaltungen und Angebote im Promotionsverband Baden-Württemberg informiert zu bleiben, können Sie sich hier für unseren Newsletter anmelden. â€‹â€‹

Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg

Promotionsverband Baden-Württemberg

Hospitalstraße 8

70174 Stuttgart

 

info(at)promotionsverband-bw.de

©2025 von Promotionsverband Baden-Württemberg

bottom of page