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Häufig gestellte Fragen

Noch Fragen offen? Hier finden Sie die Antwort!

Die richtige Antwort ist doch nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info(at)promotionsverband-bw.de!

Über den Promotionsverband

Was ist der Promotionsverband eigentlich? 

Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg wurde 2022 gegründet, nachdem ihm als Zusammenschluss der Mitgliedshochschulen das eigenständige Promotionsrecht vom Wissenschaftsministerium verliehen wurde. 21 staatliche und 3 Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft haben sich darin zusammengeschlossen, um die Voraussetzungen der Weiterentwicklungsklausel des Landeshochschulgesetzes (§ 76 Abs. 2) zu erfüllen. Damit können Promotionen nun unabhängig von Universitäten eigenständig von den Hochschulen durchgeführt werden.

Was ist das Besondere am Promotionsverband?

Deutschlandweit machen sich die Bundesländer auf den Weg, Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht zu  verleihen. Hierbei existieren unterschiedliche Ansätze, die zumeist einen Zusammenschluss mehrerer Hochschulen oder Fachbereiche erfordern, um die notwendige fachliche Breite und hohe Qualität sicherzustellen. Baden-Württemberg hat mit der Einrichtung des Promotionsverbands als eines der ersten Bundesländer diesen Weg für die Hochschulen geebnet. Mit der Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband haben die Mitgliedshochschulen die Möglichkeit, Promotionen unabhängig von Universitäten durchzuführen. Dies war bislang nur möglich, wenn ein:e Professor:in einer Universität und ein:e Professor:in einer Hochschule Promotionsverfahren kooperativ betreut haben. 

Wie wird sichergestellt, dass die Promotionsverfahren eine gleichwertige Qualität haben wie universitäre Promotionen?

Der Promotionsverband unterliegt strengen Qualitätsanforderungen und ist auf mehreren Ebenen qualitätsgesichert. Zunächst wurde ein Qualitätsmanagementkonzept (QM) entsprechend der Anforderungen des § 5 Abs. 1 LHG BW aufgesetzt und ein Qualitätsmanagementsystem unter der Gesamtverantwortung des Verbandsvorstands etabliert. 

Im QM-Konzept sind auch die Aufnahme- und Verlängerungskriterien der professoralen Mitglieder festgelegt. Nur die nachgewiesen forschungsstarken und -aktiven Professorinnen und Professoren der Mitgliedshochschulen können Mitglied im Promotionszentrum werden und Promovierende betreuen. Alle fünf Jahre wird die Erfüllung der Kriterien erneut überprüft, um zu gewährleisten, dass die Forschungsstärke dauerhaft gegeben ist.

Des Weiteren wird der gesamte Verband nach 7 Jahren vom Wissenschaftsrat umfassend evaluiert, um zu überprüfen, ob die Ausübung des verliehenen Promotionsrechts erfolgreich war und fortgesetzt werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen Promotionsverband und Promotionszentrum?

Sphären des Promotionsverbands und Promotionszentrums

Bei Promotionsverband und Promotionszentrum handelt es sich um zwei Sphären. Das Promotionszentrum (BW-CAR) ist dabei der Teil, in dem die Professor:innen  sowie die Promovierenden Mitglied sind. Eine Besonderheit des Promotionszentrums ist, dass es nicht physisch, sondern gewissermaßen "virtuell" existiert. Die eigentliche Forschung findet in den Hochschulen statt, die durch das Promotionszentrum eng miteinander verknüpft sind. Mitglied des Promotionsverbands hingegen sind die 24 Mitgliedshochschulen. Des Weiteren gehört beispielsweise auch die Geschäftsstelle zum Verband. Der Promotionssenat stellt das Bindeglied zwischen beiden Sphären dar. 

Rund um die Promotionsverfahren

Wann kann ich mit einer Promotion im Verband beginnen?

Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg wurde im Jahr 2023  aufgebaut. Ende des Jahres wurden die letzten Rechtsdokumente verabschiedet und die administrativen Prozesse zur Registrierung von Promovierenden getestet.
Seit Dezember 2023 können Promotionsvorhaben im Promotionsverband angemeldet werden. Rechtliche Grundlagen sind hierfür die Rahmenpromotionsordnung sowie die Promotionsordnungen der Forschungseinheiten. Diese finden Sie unter unseren Bekanntmachungen

Wo finde ich die Unterlagen?

Alle Informationen und benötigten Dokumente rund um die Promotion finden Sie hier auf unserer Webseite unter Zur Promotion. Auch bei den FAQ sind Sie hier schon ganz richtig. Wenn noch weitere Fragen offen sind, kontaktieren Sie uns gerne unter info(at)promotionsverband-bw.de. 

Was ist eine Betreuungsvereinbarung und wie schließe ich sie ab?

Wenn Sie sich für eine Promotion interessieren und vielleicht sogar schon für ein Themengebiet entschieden haben, ist der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion, eine geeignete Betreuung zu finden. Hierbei handelt es sich um den/die Professor:in,  die/der auf diesem Gebiet forscht und Ihr Promotionsvorhaben betreut. Häufig spricht man hier auch von der Doktormutter oder dem Doktorvater. Es gibt zu jedem Verfahren eine Erst- und Zweitbetreuung. Nachdem Sie Kontakt mit einer/m passenden Professor:in des Promotionszentrums aufgenommen haben und Sie sich über das Thema und die Betreuung einig geworden sind, schließen Sie gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und ermöglicht dadurch einen möglichst reibungsfreien Ablauf des Promotionsverfahrens, da viele Eckpunkte schon im Vornherein schriftlich festgehalten wurden. Betreuungsvereinbarungen sind auch im Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg vorgesehen und müssen bestimmte Mindestinhalte erfüllen. 

Die Erstbetreuung ist der/die Professor:in, die/der Sie und Ihr Promotionsvorhaben fachlich eng betreut. Dafür muss Ihr gewünschtes Thema in das Fachgebiet der Erstbetreuung passen. Teilweise werden Promotionsvorhaben bei einer Professorin oder einem Professor durchgeführt, die oder der bereits die Masterarbeit oder andere Ihrer Studienarbeiten betreut hat. Das muss aber nicht der Fall sein. Bitte beachten Sie, dass Sie insbesondere im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich die Promotion teilweise auf einer Stelle in einem Drittmittelprojekt durchführen, auf die Sie sich bewerben müssen. Im Promotionszentrum sind insgesamt 297 Professor:innen aus 24 unterschiedlichen Hochschulen Mitglied (Stand: 05.02.2024). Sehen Sie auf den Seiten der Forschungseinheiten um und finden jemanden, die oder der zu Ihrem Themengebiet passt und nehmen Kontakt auf.  

Wie finde ich eine geeignete Erstbetreuung?

Kann mich auch ein:e Professor:in außerhalb des Promotionsverbands betreuen?

Das ist nur als Zweitbetreuung möglich und nur wenn der/die Professor:in an einer anderen Institution das Promotionsrecht ausüben kann. Maßgeblich hierfür ist § 5 Abs. 1 der Rahmenpromotionsordnung. Dort ist geregelt: "Als Gutachterin oder Gutachter über eine Dissertation, Betreuerinnen und Betreuer oder als Prüferin oder Prüfer in der mündlichen Prüfung können Personen bestellt werden, die Mitglieder im Promotionszentrum nach § 2 Absatz 2 der Satzung des Promotionszentrums sind. Professorinnen und Professoren im Ruhestand, die bis zu ihrem Ruhestand Mitglied im Promotionszentrum waren und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die an anderen Institutionen das Promotionsrecht ausüben können, können als Zweitbetreuerin oder Zweitbetreuer, Zweitgutachterin oder Zweitgutachter oder Prüferin oder Prüfer bestellt werden."

Was mache ich, wenn ich noch nicht alle erforderlichen Anlagen für meinen Antrag auf Annahme habe?

Prinzipiell sind alle erforderlichen Anlagen mit dem Antrag auf Annahme und der Betreuungsvereinbarung bei der Promovierendenadministration einzureichen. Anlagen können auch nachgereicht werden, dies kann u.U. jedoch die Bearbeitung des Antrags verzögern. Andernfalls kann teilweise auch eine Annahme im Promotionszentrum unter Auflagen erfolgen.

Wann kann ich mich immatrikulieren und wie funktioniert das?

Wenn die Betreuungsvereinbarung und der Antrag auf Annahme bei der Promovierendenadministration des Verbands eingegangen sind, werden die Unterlagen anschließend vom Promotionsausschuss der jeweiligen Forschungseinheit geprüft und über den Antrag entschieden. Wenn Sie angenommen wurden, erhalten Sie daraufhin einen Annahmebescheid. Dieser ist die Voraussetzung, dass Sie sich an der Hochschule  immatrikulieren können. Wichtig: Betreuungsvereinbarung und Antrag auf Annahme sind an die Promovierendenadministration des Verbands zu richten, die Immatrikulation erfolgt an der jeweiligen Hochschule! Dabei immatrikulieren Sie sich in der Regel an der Hochschule Ihrer Erstbetreuung. Zur Immatrikulation ist der Annahmebescheid des Promotionsverbands zwingend vorzulegen.

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