Gremien und Beauftragte des Promotionszentrums
Im Sinne der akademischen Selbstverwaltung hat das Promotionszentrum Gremien, die vergleichbar zu denen einer Hochschule aufgebaut sind und analog dazu deren Aufgaben übernehmen.
Der Promotionssenat
Der Promotionssenat nimmt im Promotionsverfahren die Aufgaben des Senats nach den Regelungen des
§ 38 LHG wahr. Er legt die Satzung des Promotionszentrums und die Promotionsordnungen sowie die weiteren zur Durchführung des Promotionsverfahrens notwendigen Satzungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt.
2023
2024
Die aktuellen Mitglieder des Promotionssenats
Vorsitzender des Promotionssenats: Prof. Dr.-Ing. Dirk Benyoucef
Dem Promotionssenat gehören jeweils für die Dauer ihrer Amtszeit stimmberechtigt an:
Sprecherinnen und Sprecher der Forschungseinheiten sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter
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Prof. Dr. Nicola Marsden
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Prof. Dr.-Ing. Guido H. Baltes
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Prof. Dr. Matthias Mack
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Prof. Dr. Margareta Müller
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Prof. Dr.-Ing. Dirk Benyoucef
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Prof. Dr.-Ing. Gerrit Meixner
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Prof. Dr. Dagmar Goll
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Prof. Dr.-Ing. Bahman Azarhoushang
Zwei Mitglieder des Verbandsvorstands
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Prof. Dr. Andreas Frey
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Dr. Henrik Becker
Die Gleichstellungsbeauftragte
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Prof. Dr. Kirsten Brukamp
Der Vorstand des zentralen Konvents der Doktorandinnen und Doktoranden
Sobald gegründet
Die Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Kirsten Brukamp
Gleichstellungsbeauftragte
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
gleichstellung(at)promotionsverband-bw.de
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Hochschule für Technik Stuttgart
gleichstellung(at)promotionsverband-bw.de
Die Ombudsstelle zur Lösung von Streitfällen in Promotionsverfahren arbeitet mit den Ombudsstellen zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis der Mitgliedshochschulen zusammen. Damit stellt sie einen wichtigen Baustein in der Qualitätssicherung im Promotionswesen dar. Grundsätzlich können alle Mitglieder Ombudsstelle, unerheblich aus welcher Forschungseinheit man stammt, angesprochen werden. Die Beratung erfolgt vertraulich. Es werden keine Informationen aus den Beratungsgesprächen an Dritte weitergegeben. Der Einbezug Dritter in den Beratungsprozess erfolgt nur unter explizitem Einverständnis der Ratsuchenden.