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Organe, Gremien und Beauftragte
des Promotionszentrums
Im Sinne der akademischen Selbstverwaltung haben der Promotionsverband und das Promotionszentrum Organe, Gremien und Beauftragte, die vergleichbar zu denen einer Hochschule aufgebaut sind und analog dazu deren Aufgaben übernehmen.
Der Promotionssenat
Der Promotionssenat ist ein Organ des Promotionsverbands und nimmt im Promotionsverfahren die Aufgaben des Senats nach den Regelungen des § 38 LHG wahr. Er legt die Satzung des Promotionszentrums und die Promotionsordnungen sowie die weiteren zur Durchführung des Promotionsverfahrens notwendigen Satzungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt.
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Vorsitzender des Promotionssenats:
Prof. Dr.-Ing. Dirk Benyoucef (Hochschule Furtwangen)
Dem Promotionssenat gehören jeweils für die Dauer ihrer Amtszeit stimmberechtigt an.​​
Der zentrale Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden
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Das Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg sieht die Einrichtung von Konventen als Interessenvertretung aller zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden vor.
Der Vorstand des zentralen Konvents im Promotionszentrum besteht aus fünf gleichberechtigten Personen und vertritt die Interessen der Promovierenden im Promotionssenat und ist bis zum 03.11.2026 gewählt.
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Unter dokkonvent(at)promotionsverband-bw.de können Sie den zentralen Doktorandenkonvent erreichen.
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Der Vorstand:
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Forschungseinheit I: Katharina Traub (Hochschule Aalen)
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Forschungseinheit II: Julia Gudeljevic (Technische Hochschule Mannheim)
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Forschungseinheit III: David Gögelein (Technische Hochschule Ulm)
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Forschungseinheit IV: Selina Burkert (Hochschule Aalen)
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Forschungseinheit V: Jens Gruhl (Hochschule Esslingen)
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Die Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr.-Ing. Christina Simon-Philipp
Gleichstellungsbeauftragte
(Hochschule für Technik Stuttgart)
Prof. Dr.-Ing. habil. Natividad Martínez Madrid
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
(Hochschule Reutlingen)​
Die Ombudsstelle zur Lösung von Streitfällen in Promotionsverfahren arbeitet mit den Ombudsstellen zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis der Mitgliedshochschulen zusammen. Damit stellt sie einen wichtigen Baustein in der Qualitätssicherung im Promotionswesen dar. Grundsätzlich können alle Mitglieder der Ombudsstelle, unerheblich aus welcher Forschungseinheit die ratsuchende Person stammt, angesprochen werden. Die Beratung erfolgt vertraulich. Der Einbezug Dritter in den Beratungsprozess erfolgt nur unter explizitem Einverständnis der Ratsuchenden.
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Vorsitz:
Prof. Dr.-Ing. Axel Sikora (Hochschule Offenburg)
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Die aktuellen Mitglieder der Ombudsstelle
Die Ombudspersonen und deren Stellvertretung sind bis zum 22.10.2028 (für FE I, II und III), bis zum 23.10.2028 (für FE IV) und bis zum 30.06.2029 (für FE V) gewählt.​
Der wissenschaftliche Beirat
Der wissenschaftliche Beirat steht dem Promotionsverbund beratend zur Seite. Er ist nicht direkt an Entscheidungsprozessen beteiligt, sondern bietet vielmehr Expertise und Unterstützung. Die Mitglieder des Beirats zeichnen sich durch hohe wissenschaftliche Reputation und ausgewiesene Erfahrung in der Durchführung von Promotionen aus und sind selbst nicht Mitglieder des Promotionszentrums BW-CAR.
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Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats
Der wissenschaftliche Beirat ist gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung bis zum 12.02.2030 bestellt.​​​​