Organe, Gremien und Beauftragte
des Promotionszentrums
Im Sinne der akademischen Selbstverwaltung haben der Promotionsverband und das Promotionszentrum Organe, Gremien und Beauftragte, die vergleichbar zu denen einer Hochschule aufgebaut sind und analog dazu deren Aufgaben übernehmen.
Der Promotionssenat
Der Promotionssenat ist ein Organ des Promotionsverbands und nimmt im Promotionsverfahren die Aufgaben des Senats nach den Regelungen des § 38 LHG wahr. Er legt die Satzung des Promotionszentrums und die Promotionsordnungen sowie die weiteren zur Durchführung des Promotionsverfahrens notwendigen Satzungen der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt.
2023
2024
2025
14. Sitzung
17.01.2025
​
Vorsitzender des Promotionssenats:
Prof. Dr.-Ing. Dirk Benyoucef
​
Dem Promotionssenat gehören jeweils für die Dauer ihrer Amtszeit stimmberechtigt an:
​
Die Sprecherinnen und Sprecher der Forschungseinheiten sowie ggf. deren Stellvertreterin oder Stellvertreter:
​
-
Prof. Dr. Nicola Marsden
-
Prof. Dr.-Ing. Guido H. Baltes
-
Prof. Dr. Matthias Mack
-
Prof. Dr. Margareta Müller
-
Prof. Dr.-Ing. Dirk Benyoucef
-
Prof. Dr.-Ing. Gerrit Meixner
-
Prof. Dr. Dagmar Goll
-
Prof. Dr.-Ing. Bahman Azarhoushang
-
Prof. Dr. iur. Volker M. Haug
​
Zwei Mitglieder des Verbandsvorstands:
​
-
Prof. Dr. Andreas Frey
-
Dr. Henrik Becker
​
Die Gleichstellungsbeauftragte:
-
Prof. Dr. Kirsten Brukamp
Der Vorstand des zentralen Konvents der Doktorandinnen und Doktoranden:
​
Sobald gegründet
Die Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Kirsten Brukamp
Gleichstellungsbeauftragte
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
gleichstellung(at)promotionsverband-bw.de
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Hochschule für Technik Stuttgart
gleichstellung(at)promotionsverband-bw.de
​
Die Ombudsstelle zur Lösung von Streitfällen in Promotionsverfahren arbeitet mit den Ombudsstellen zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis der Mitgliedshochschulen zusammen. Damit stellt sie einen wichtigen Baustein in der Qualitätssicherung im Promotionswesen dar. Grundsätzlich können alle Mitglieder der Ombudsstelle, unerheblich aus welcher Forschungseinheit die ratsuchende Person stammt, angesprochen werden. Die Beratung erfolgt vertraulich. Der Einbezug Dritter in den Beratungsprozess erfolgt nur unter explizitem Einverständnis der Ratsuchenden.
Die aktuellen Mitglieder der Ombudsstelle
Die Amtszeit der Mitglieder der Ombudsstelle beträgt fünf Jahre.
Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Axel Sikora (Hochschule Offenburg)
Für Forschungseinheit I
Ombudsperson: Prof. Dr. Mone Welsche (Katholische Hochschule Freiburg)
Stellvertretende Ombudsperson: Prof. Dr. Kerstin Bremser (Hochschule Pforzheim)
Für Forschungseinheit II
Ombudsperson: Prof. Dr. Thorsten Röder (Hochschule Mannheim)
Stellvertretende Ombudsperson: Prof. Dr. Alexandra Reichenbach (Hochschule Heilbronn)
Für Forschungseinheit III
Ombudsperson: Prof. Dr.-Ing. Axel Sikora (Hochschule Offenburg)
Stellvertretende Ombudsperson: Prof. Dr.-Ing. Martin Neuburger (Hochschule Esslingen)
Für Forschungseinheit IV
Ombudsperson: Prof. Dr.-Ing. Helmut Nebeling (Hochschule Reutlingen)
Stellvertretende Ombudsperson: Prof. Dr.-Ing. Norbert Jost (Hochschule Pforzheim)
​
Für Forschungseinheit V
Ombudsperson: Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
Stellvertretende Ombudsperson: Prof. Dr. Axel Birk (Hochschule Heilbronn)