.png)
Auf dieser Seite werden die anstehenden mündlichen Prüfungen im Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg angekündigt.
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf
einer selbstständig angefertigten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört.
In der mündlichen Prüfung soll die Doktorandin oder der Doktorand die Fähigkeit zur mündlichen Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachweisen. Die mündliche Prüfung muss insgesamt eine Dauer von mindestens 1,5 Stunden haben. Die mündliche Prüfung besteht aus einem etwa 30-minütigen Vortrag zu den Themenbereichen der Dissertation, einer etwa 10-minütigen hochschulöffentlichen Diskussion und einem sich anschließenden nichtöffentlichen Prüfungsgespräch von etwa 50-minütiger Dauer mit den Mitgliedern der Prüfungskommission. Letzteres sollte sich über Themen und Methoden im Fachgebiet des Doktoranden oder der Doktorandin erstrecken.
Wenn Sie am öffentlichen Teil einer mündlichen Prüfung teilnehmen möchten, bitten wir darum, dass Sie sich an die im Termin angegebene Ansprechperson wenden.
Die Termine
Derzeit sind keine weiteren Prüfungstermine terminiert.